Ohorn – Das Bürgerportal

Der Handel

Von den früheren Kramläden — nach Prasser bestanden 1860 im Orte 13 Kaufläden — ist nur der Laden im Hause Nr. 32 (Gärtner) übriggeblieben. Dieses Geschäft wurde 1854 von Friedrich Ernst Vogel gegründet. Daher gehen heute noch viele Ohorner „bei Vogels einkaufen“. Friedrich Ernst Vogel war der Nachkomme der „Grabebitter“. Sobald jemand gestorben war, hatte der Grabebitter die Einwohner zu bitten, dem Toten die letzte Ehre zu erweisen. Vor der Beerdigung mußte er am Trauerhause das Trauerbier ausschänken. Als Entschädigung für diese Tätigkeiten hatten die Grabebitter die Nutzung der Grabebitterwiese. Unseren ältesten Einwohnern ist diese Wiese am Mühlweg noch bekannt. Unsere heutigen sonstigen Kaufläden, die Konsumverkaufsstellen im Mitteldorf und auf dem Gickelsberge, die Geschäfte von Höfgen und Kretschel sind neuere Gründungen. Als jüngstes Geschäft ist der HO-Laden im ehemaligen Schnittwarengeschäft von Höfgen zu erwähnen. Die Konsumgenossenschaft hat seit 1945 eine große Anzahl neuer Mitglieder aufgenommen.

In früheren Zeiten spielte der S a l z h a n d e l eine wichtige Rolle. Das Salz war von 1720 bis 1833 sächsisches Staatsmonopol. Es durfte nur in den staatlich zugelassenen Verkaufsstellen abgegeben werden.

Für Meißnisch-Ohorn war der Salzverkauf bei Bauer Hoyer, Hausnummer 171 (bei Salz-Hoyers), in Böhmisch-Ohorn verkaufte das Salz Bauer Freudenberg, Nr. 30, genannt Salz-Schneider. Dort befindet sich heute noch eine alte Salzwaage. Das Salz mußte aus der Niederlage in Dresden (im alten Zeughaus auf der Salzgasse) bezogen werden.

Vorher wurde es direkt aus Halle geholt und mußte nach Passieren der sächsischen Landesgrenze verzollt werden. Um die Steuer zu umgehen, wurde oft Salz gepascht, d. h., man benutzte statt der vorgeschriebenen Zollstraße irgendwelche Nebenwege. Durch einen Regierungserlaß versuchte man der Sache zu steuern:
„Damit nemlich nicht, wie zeithero geschehen, bei Ausführung des Saltzes von Halle die Königliche Licennt-Einnahme auf vielerley Weise durch Ausschweiffung von der rechten Straße verkürzt werden möchte, so sollten alle und jede Fuhrleute, Kärner und Schub-Böcker oder Träger dißseits der Saale die Straße durch das Amt Pegau richtig innehalten und weder rechter und linker Hand ausschweiffen — widrigenfalls würde nicht das Saltz, sondern auch Pferde, Waagen und Karren als verfallenes Guth eingezogen werden.“