Die soziale Gliederung der Dorfgemeinde
Die alten Amtsbücher unterscheiden: „Besessene Mannen“ und „Unangesessene“. Die „besessenen Mannen“ waren die grundbesitzenden Einwohner. Man unterschied bei diesen wieder die eigentlichen Bauern (Hufner oder Hüfner), die Gärtner (Wirtschaftsbesitzer mit weniger als einer Hufe Land) und die Häusler (ohne Feldbesitz). Die „Unangesessenen“ (die Hausgenossen oder Mietsmänner) waren bis in das vorige Jahrhundert hinein fast rechtlos. Sie durften nicht an den Gemeindeversammlungen teilnehmen, hatten keinen Vertreter im Gemeinderat und hatten „vor allen anderen bei ihrem Gerichtsherrn um ein gewöhnliches Lohn zu arbeiten“. Zu diesen Menschen zweiter Klasse gehörten auch die Schuster und die Schneider. Sie waren bemüht, durch Erwerb eines Stückchens Land und Bau eines Häuschens in die Klasse der Häusler aufzurücken. Nach Einführung der Bandmacherei waren es diese Leute, die durch Aufstellen eines Bandstuhles und durch bescheidene Viehhaltung (Ziegen!) sich allmählich eine bessere Lebenshaltung erarbeiteten und damit zu gesellschaftlich gleichwertigen Bürgern wurden.